„Das ist eine gute Botschaft auch für Wiesbaden“,
kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin
Heidemarie Wieczorek-Zeul die Einigung von Bund und
Ländern, durch eine Verfassungsänderung das
jetzige Modell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen
zu sichern. Dies war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
nötig geworden.
Das in Wiesbaden praktizierte „Optionsmodell“,
bei dem die Kommune die Betreuung der Langzeitarbeitslosen
alleine in die Hand nimmt, werde damit ebenfalls gesetzlich
gesichert, die bisher bestehende Befristung werde aufgehoben.
Befürchtungen, das Optionsmodell
werde durch eine Einschränkung der „Sonstigen
weiteren Leistungen“ nach Paragraph 16 SGB II
ausgehöhlt, teilt die Ministerin ausdrücklich
nicht. „Ich bin in ständigem Kontakt mit
meinem Kabinettskollegen Olaf Scholz, gerade was die
Sicherung der erfolgreichen Arbeit in Wiesbaden angeht“,
so Wieczorek-Zeul. „Im Arbeitsministerium ist
man sehr daran interessiert, erfolgreiche Maßnahmen
zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass
sie auf rechtlich sicherem Boden fortgesetzt werden
können. Dazu werden auch Einzelfälle geprüft
und gegebenenfalls Übergangsregelungen gesucht.
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