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15.07.2008
Optionsmodell gesichert!


„Das ist eine gute Botschaft auch für Wiesbaden“, kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul die Einigung von Bund und Ländern, durch eine Verfassungsänderung das jetzige Modell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu sichern. Dies war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden.
Das in Wiesbaden praktizierte „Optionsmodell“, bei dem die Kommune die Betreuung der Langzeitarbeitslosen alleine in die Hand nimmt, werde damit ebenfalls gesetzlich gesichert, die bisher bestehende Befristung werde aufgehoben.

Befürchtungen, das Optionsmodell werde durch eine Einschränkung der „Sonstigen weiteren Leistungen“ nach Paragraph 16 SGB II ausgehöhlt, teilt die Ministerin ausdrücklich nicht. „Ich bin in ständigem Kontakt mit meinem Kabinettskollegen Olaf Scholz, gerade was die Sicherung der erfolgreichen Arbeit in Wiesbaden angeht“, so Wieczorek-Zeul. „Im Arbeitsministerium ist man sehr daran interessiert, erfolgreiche Maßnahmen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie auf rechtlich sicherem Boden fortgesetzt werden können. Dazu werden auch Einzelfälle geprüft und gegebenenfalls Übergangsregelungen gesucht.

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