Wieczorek-Zeul
unterstützt Verfassungsklage gegen Studiengebühren
Die Wiesbadener
BundestagsabgeordneteHeidemarie Wieczorek-Zeul hat heute
in Wiesbaden einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
des neuen Studiengebührengesetzes gestellt. Wie
viele tausend Hessinnen und Hessen zuvor stellt sie
damit die Rechmäßigkeit der Einführung
von Studiengebühren in Hessen in Frage: „Das
neue Studiengebührengesetz der Regierung Koch ist
mit der hessischen Verfassung nicht vereinbar.“
Die Ministerin hat deshalb das notwendige Formular eigenhändig
im Wiesbadener Wahlamt, Wilhelmstraße 32 unterschrieben.
Die Unterschrift wurde von einem Verwaltungsmitarbeiter
beglaubigt. Damit haben die Studiengebührengegner
in Hessen eine weitere Fürsprecherin gewonnen.
Mit dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gibt
die Hessische Verfassung den Bürgerinnen und Bürgern
das Recht, Gesetze gerichtlich überprüfen
zu lassen. Ein Hundertstel aller stimmberechtigten Hessen
müssen einen Antrag stellen, damit der Staatsgerichtshof
aktiv wird.
„Ich appelliere an alle, die Studiengebühren
für sozial ungerecht halten: Stellen auch Sie einen
Antrag! Studiengebühren werden viele Jugendliche
aus einkommensschwachen Elternhäusern von einem
Studium abhalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel
der Eltern abhängen!“, so Wieczorek-Zeul.
Weitere Informationen zur Verfassungsklage finden sich
im Internet auf der Seite: www.verfassungsklage-bildung.de
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