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12.12.2006
Verfassungsklage gegen Studiengebühren

Wieczorek-Zeul unterstützt Verfassungsklage gegen Studiengebühren

Die Wiesbadener BundestagsabgeordneteHeidemarie Wieczorek-Zeul hat heute in Wiesbaden einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Studiengebührengesetzes gestellt. Wie viele tausend Hessinnen und Hessen zuvor stellt sie damit die Rechmäßigkeit der Einführung von Studiengebühren in Hessen in Frage: „Das neue Studiengebührengesetz der Regierung Koch ist mit der hessischen Verfassung nicht vereinbar.“ Die Ministerin hat deshalb das notwendige Formular eigenhändig im Wiesbadener Wahlamt, Wilhelmstraße 32 unterschrieben.

Die Unterschrift wurde von einem Verwaltungsmitarbeiter beglaubigt. Damit haben die Studiengebührengegner in Hessen eine weitere Fürsprecherin gewonnen.

Mit dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gibt die Hessische Verfassung den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Gesetze gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Hundertstel aller stimmberechtigten Hessen müssen einen Antrag stellen, damit der Staatsgerichtshof aktiv wird.
„Ich appelliere an alle, die Studiengebühren für sozial ungerecht halten: Stellen auch Sie einen Antrag! Studiengebühren werden viele Jugendliche aus einkommensschwachen Elternhäusern von einem Studium abhalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen!“, so Wieczorek-Zeul.

Weitere Informationen zur Verfassungsklage finden sich im Internet auf der Seite: www.verfassungsklage-bildung.de

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