Wieczorek-Zeul: „Verfassungsgerichtsurteil muss gesetzliche Mindestlöhne nach sich ziehen“
„Mit ihren Vorgaben zur Bemessung der Hartz IV-Regelsätze vor allem für
Kinder weisen die Verfassungsrichter über den konkreten Fall hinaus und
liefern eine wichtige Entscheidung für das zukünftige Zusammenleben in
Deutschland“, kommentiert die Wiesbadener SPD-Bundestagsabgeordnete
Heidemarie Wieczorek-Zeul das Urteil vom 9. Februar. „Das Urteil kommt
zur rechten Zeit, in der eine Reihe von CDU- und CSU-Politikern
deutliche Kürzungen gefordert haben. “Die notwendige ‚transparente und
sachgerechte’ Ermittlung des ‚tatsächlichen Bedarfs’ von Kindern und
Jugendlichen müsse auch Hinweise geben, in welchem Umfang der Staat
künftig Bildung und Teilhabe für junge Menschen sicherstellen müsse. Es
gehe nicht nur darum, dass Kindern der Win-termantel vom letzten Jahr
nicht mehr passe oder dass Windeln und Kindernahrung teuer seien. Es
werde auch deutlich, dass ein veraltetes Halbtagsschulsystem von vielen
Eltern mit teuren Nachhilfestunden und Kosten für Sport- und
Musikunterricht bezahlt werde. Kultur und Bildung sei so zum Luxus gut
verdienender Familien geworden. Der beste Weg zu einer Teilhabe aller
jungen Menschen an Kultur und Bildung sei deshalb der konsequente Ausbau
der Ganztagsbildung und –betreuung.
Der Maßstab des „menschenwürdigen Existenzminimums“ gelte aber nicht nur
für die Pflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern und Bürgerinnen,
sondern auch für die Entlohnung von Arbeit. Deshalb sei die Konsequenz
aus dem Urteil die zwingende Notwendigkeit, gesetzliche Mindestlöhne zu
verwirklichen.
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