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09.02.2010
HARTZ-Urteil

Wieczorek-Zeul: „Verfassungsgerichtsurteil muss gesetzliche Mindestlöhne nach sich ziehen“

„Mit ihren Vorgaben zur Bemessung der Hartz IV-Regelsätze vor allem für Kinder weisen die Verfassungsrichter über den konkreten Fall hinaus und liefern eine wichtige Entscheidung für das zukünftige Zusammenleben in Deutschland“, kommentiert die Wiesbadener SPD-Bundestagsabgeordnete Heidemarie Wieczorek-Zeul das Urteil vom 9. Februar. „Das Urteil kommt zur rechten Zeit, in der eine Reihe von CDU- und CSU-Politikern deutliche Kürzungen gefordert haben. “Die notwendige ‚transparente und
sachgerechte’ Ermittlung des ‚tatsächlichen Bedarfs’ von Kindern und Jugendlichen müsse auch Hinweise geben, in welchem Umfang der Staat künftig Bildung und Teilhabe für junge Menschen sicherstellen müsse. Es gehe nicht nur darum, dass Kindern der Win-termantel vom letzten Jahr nicht mehr passe oder dass Windeln und Kindernahrung teuer seien. Es werde auch deutlich, dass ein veraltetes Halbtagsschulsystem von vielen Eltern mit teuren Nachhilfestunden und Kosten für Sport- und
Musikunterricht bezahlt werde. Kultur und Bildung sei so zum Luxus gut
verdienender Familien geworden. Der beste Weg zu einer Teilhabe aller jungen Menschen an Kultur und Bildung sei deshalb der konsequente Ausbau der Ganztagsbildung und –betreuung.

Der Maßstab des „menschenwürdigen Existenzminimums“ gelte aber nicht nur für die Pflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern und Bürgerinnen, sondern auch für die Entlohnung von Arbeit. Deshalb sei die Konsequenz aus dem Urteil die zwingende Notwendigkeit, gesetzliche Mindestlöhne zu verwirklichen.

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