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06.08.2009

Dienstwagennutzung

In diesen Tagen ist in den Medien wieder viel von der Dienstwagennutzung der Bundesministerinnen und Bundesminister im Urlaub die Rede.

Das ist ein Thema, auf das die Bürgerinnen und Bürger sehr sensibel reagieren. Und das ist auch in Ordnung so.

Mir ist deshalb daran gelegen, dass klar ist, wie ich es mit der Dienstwagennutzung halte. Denn vieles wird in der öffentlichen Berichterstattung undifferenziert zusammengemengt.

Meinen Urlaub verbringe ich regelmäßig in Deutschland. Für die Hinfahrt zum Urlaubsort nutze ich den Dienstwagen, zumal ich mehrere Aktentaschen zur Bearbeitung mitnehme. Nach den Urlaubstagen holt mich der Fahrer wieder ab. Während des Urlaubs selbst benutze ich den Dienstwagen nie.

Grundsätzlich gilt: Die Nutzung des Dienstwagens zu privaten Zwecken ist zulässig. Sie muss allerdings abgerechnet werden. Dies geschieht dadurch, dass der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung steuerrechtlich und damit finanziell belastend berücksichtigt wird, so wie es die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie vorsieht. Daran halte ich mich sehr genau.

Ich denke, es ist gerade in Wahlkampfzeiten wichtig, dass hier völlige Transparenz herrscht, diese Transparenz habe ich im Übrigen von Anfang an gegenüber den Journalisten und der Öffentlichkeit geübt.

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